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Sicherheits- und Gesundheitskoordination

SICHERHEITS- & GESUNDHEITSKOORDINATION (SiGeKo)

NACH DGUV-REGEL 112-198, DGUV-REGEL 113-004

Warum SiGeKo?


Sicherstellung Gesundheitsschutz auf Baustellen

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Grundlagen


ArbSchG § 4, BaustellV § 3, RAB 30, RAB 31, RAB 10

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Zu welchem Zeitraum?


Während der Planung und Umsetzung

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Aufgaben


Je nach Beauftragung durch den Bauherrn. Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1 a BaustellV).

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Ziel

 

  • Verbesserung der Organisation und Koordination​

  • Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutz auf Baustellen

 
 
Sicherstellung Gesundheitsschutz


1.    Festlegung Bauvorhaben Umfang
2.    Dauer
3.    Gewerke
4.    Firmenanzahl
5.    Sige- Plan
6.    Festlegung Verantwortlichkeiten
7.    Weisungsbefugnis
8.    Beauftragungen
9.    Gefährdungen
10.  Schutzmaßnahmen
11.  Umsetzung
12.  Kontrolle
13.  Dokumentation
14.  Kommunikation

Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für SiGeKo-Koordinatoren gem. RAB 30, Anlage B


Es handelt sich um einen 3 tägigen Lehrgang für den Erwerb der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30 (32 Lehreinheiten)

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Begründung:

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Die Baustellenverordnung gibt vor, dass bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren eingesetzt werden müssen. Dies ist in den Regelwerken der Baustellenverordnung (RAB 30) aufgeführt.

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  • Baufachliche Kenntnisse, erworben durch die Berufsausbildung

  • Koordinatoren Kenntnisse entsprechend den Inhalten der RAB 30, Anlage C, erworben in einem SiGe-Koordinatoren-Lehrgang

  • Arbeitsschutz Kenntnisse, die entweder im Rahmen der beruflichen

  • Ausbildung (z.B. zur Fachkraft für Arbeitssicherheit) oder in einem Fortbildungslehrgang der RAB 30, Anlage B erworben werden können.

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Zielgruppe:


Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren gem. BauStellV, Architekten, Bauleiter, Baufachleute, Fachkräfte für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Ingenieure, Techniker, Meister, Mitarbeiter der Bauverwaltungen, Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte von Gebäuden.

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