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SCC – SICHERHEITS CERTIFIKAT CONTRAKTOREN

SCC – SICHERHEITS CERTIFIKAT CONTRAKTOREN

NACH SCC-DOKUMENT 017 / 018

Allgemein:

Unsere Schulungen werden gem. den Vorgaben des Regelwerks des SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) durchgeführt und erfüllen die Anforderungen hinsichtlich der SGU-Managementsystemen ((Arbeits-)Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz) von Kontraktoren*.
 

*Unternehmen, die auf Grund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen

 

 

Voraussetzungen für Führungskräfte:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung

 

Voraussetzungen für operativ tätige Mitarbeiter:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Der Inhalt unserer Kurse richtet sich nach den Vorgaben des SCC-Regelwerks

 

  • Unsere SCC Schulungen werden für Führungskräfte** (SCC-Dokument 017) und für operativ tätige Mitarbeiter*** (SCC-Dokument 018) angeboten.

**Führungskräfte der operativen Ebene (SCC-Dokument 017)

Definition gem. SCC: weisungsbefugt und an der Leistungserbringung beteiligt (z. B. Bauleiter, Projektleiter, Meister, Techniker, Polier, Obermonteur, Vorarbeiter).


***Operativ tätige Mitarbeiter (SCC-Dokument 018)
Definition gem. SCC: an der Leistungserbringung direkt beteiligt (z. B. Arbeiter, Facharbeiter, Monteure)

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