ABSEILEN AUS HOCHREGALSTAPLER, HOCHKOMMISSIONIERER & REGALKOMMISSIONIERER
NACH DGUV-REGEL 112-198 & 112-199
Schulung in Theorie und Praxis, gerne auch angepasst auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
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Dauer:
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Grundausbildung 1 Tag
Jährliche Unterweisung gemäß ArbSchG § 12 Abs. 1: Ca. 2-4 Stunden
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Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
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Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
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Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
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Stufe 3: betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung
WEITERE INFORMATIONEN & DOWNLOADS
Voraussetzungen für die Teilnahme:
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Mindestalter 18 Jahre
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körperliche & geistige Eignung nach G41
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Ausbildungsschwerpunkte:
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Rechtliche Grundlagen
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Gefährdungsbeurteilung
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Auswahl und Einsatz von PSAgA
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Materialkunde
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Rettung
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Praktische Übungen