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ABSEILEN AUS HOCHREGALSTAPLER, HOCHKOMMISSIONIERER & REGALKOMMISSIONIERER

NACH DGUV-REGEL 112-198 & 112-199

Schulung in Theorie und Praxis, gerne auch angepasst auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.

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Dauer:

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Grundausbildung 1 Tag
Jährliche Unterweisung gemäß ArbSchG § 12 Abs. 1: Ca. 2-4 Stunden

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Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)

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Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)

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Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne

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Stufe 3: betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung

WEITERE INFORMATIONEN & DOWNLOADS

Voraussetzungen für die Teilnahme:

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  • Mindestalter 18 Jahre 

  • körperliche & geistige Eignung nach G41

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Ausbildungsschwerpunkte:

 

  • Rechtliche Grundlagen

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Auswahl und Einsatz von PSAgA 

  • Materialkunde

  • Rettung

  • Praktische Übungen
     

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