SCHULUNG ZUR FACHKUNDIGEN PERSON ZUM FREIMESSEN GEMÄß DGUV GRUNDSATZ 313-002
NACH DGUV REGEL 113-004 wird eine Fachkundige Person zum Freimessen gefordert
um Behälter, Silos und enge Räume begehen zu dürfen.
Schulung in Theorie und Praxis, gerne auch angepasst auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
Die Schulung kann in unserem Schulungszentrum in Waghäusel oder bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.
Dauer:
Grundausbildung 1 Tag
Jährliche Unterweisung gemäß ArbSchG § 12 Abs. 1: Ca. 2 Stunden


Voraussetzungen für die Teilnahme:
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eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder ein abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Qualifikationsnachweise
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Kenntnisse über die Eigenschaften der zu messenden Stoffe und die damit verbundenen Gefährdungen
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Kenntnisse über die betrieblichen Verhältnisse
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geistige und charakterliche Eignung
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körperliche Eignung, sofern dies für das Messverfahren zutreffend ist.
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Ausbildungsschwerpunkte:
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Rechtliche Grundlagen
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Grundlagen zu Gefahrstoffen
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Gasmesstechnik
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Messtaktik
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Praktische Übungen
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Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung