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SCHULUNG ZUR FACHKUNDIGEN PERSON ZUM FREIMESSEN GEMÄß DGUV GRUNDSATZ 313-002 

NACH DGUV REGEL 113-004 wird eine Fachkundige Person zum Freimessen gefordert
um Behälter, Silos und enge Räume begehen zu dürfen.

Schulung in Theorie und Praxis, gerne auch angepasst auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.

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Die Schulung kann in unserem Schulungszentrum in Waghäusel oder bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.

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Dauer:

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Grundausbildung 1 Tag
Jährliche Unterweisung gemäß ArbSchG § 12 Abs. 1: Ca. 2 Stunden

Voraussetzungen für die Teilnahme:

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  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder ein abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Qualifikationsnachweise

  • Kenntnisse über die Eigenschaften der zu messenden Stoffe und die damit verbundenen Gefährdungen

  • Kenntnisse über die betrieblichen Verhältnisse

  • geistige und charakterliche Eignung

  • körperliche Eignung, sofern dies für das Messverfahren zutreffend ist.​

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  • Ausbildungsschwerpunkte:

 

  • Rechtliche Grundlagen

  • Grundlagen zu Gefahrstoffen

  • Gasmesstechnik 

  • Messtaktik

  • Praktische Übungen

  • Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung

WEITERE INFORMATIONEN & DOWNLOADS

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