SCHULUNG ZUR FACHKUNDIGEN PERSON ZUM FREIMESSEN GEMÄß DGUV GRUNDSATZ 313-002
NACH DGUV REGEL 113-004 wird eine Fachkundige Person zum Freimessen gefordert
um Behälter, Silos und enge Räume begehen zu dürfen.
Schulung in Theorie und Praxis, gerne auch angepasst auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
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Die Schulung kann in unserem Schulungszentrum in Waghäusel oder bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.
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Dauer:
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Grundausbildung 1 Tag
Jährliche Unterweisung gemäß ArbSchG § 12 Abs. 1: Ca. 2 Stunden
Voraussetzungen für die Teilnahme:
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eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder ein abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Qualifikationsnachweise
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Kenntnisse über die Eigenschaften der zu messenden Stoffe und die damit verbundenen Gefährdungen
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Kenntnisse über die betrieblichen Verhältnisse
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geistige und charakterliche Eignung
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körperliche Eignung, sofern dies für das Messverfahren zutreffend ist.​
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Ausbildungsschwerpunkte:
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Rechtliche Grundlagen
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Grundlagen zu Gefahrstoffen
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Gasmesstechnik
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Messtaktik
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Praktische Übungen
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Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung