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Fäuste in Solidarität

ARBEITSSCHUTZ- UND MEDIZINISCHE BETREUUNG

Arbeitsschutzbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz § 1+2

Wir unterstützen Sie mit unserer praxisnahen und berufsorientierten Betreuung bei der Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften des dualen Arbeitsschutzsystems.

UNSERE OBERSTEN ZIELE

SCHUTZ DER RESSOURCE MITARBEITER

Arbeitsschutz- und medizinische Betreuung

SCHUTZ DER UNTERNEHMER

Arbeitsschutz- und medizinische Betreuung

Wir unterstützen Sie bei:

 

  • Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems

  • Analyse von Arbeitsbedingungen

  • Gefährdungs- Risikobeurteilungen gem. Arbeitsschutzgesetz §§ 5, 6

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge gem. DGUV Vorschrift 6

  • Arbeitspsychologie

  • Setzen von Arbeitsschutzzielen

  • Finden und Auswählen von Lösungen

  • Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Kontrolle

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Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Grundbetreuung und spezifischer Betreuung der DGUV Vorschrift 2. Gerne ermitteln wir diese bei einem kostenfreien vor Ort oder Onlinetermin.

Hände schütteln

WEITERE INFORMATIONEN & DOWNLOADS

Nähere Informationen & Downloads der DGUV finden Sie hier.

Weitere Leistungen:

 

  • Erstellung/Überprüfung Gefährdungsbeurteilungen

  • Erstellung/Überprüfung Betriebsanweisungen

  • Unterweisungen

  • Erstellung Vorsorgekartei

  • Erstellung Prüfkataster

  • Lärmmessungen

  • Beleuchtungsmessungen

  • Untersuchung von Arbeitsunfällen

  • Umgang / Lagerung von Gefahrstoffen

  • Erstellung/Überprüfung CE-Konformität

  • Unterstützung bei Auswahl persönliche Schutzausrüstung

  • Unterstützung bei Neuanschaffungen

  • Unterstützung bei Einführung neuer Arbeitsverfahren

  • Einführung kontinuierlicher Verbesserungsprozess

  • Erstellung/Überprüfung Explosionsschutz

  • Strahlenschutz

  • Umweltschutz

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Die Gefährdungsbeurteilung basiert u. a. auf §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer sachkundigen und objektiven Gefährdungsbeurteilungen.  Selbstverständlich helfen Ihr Ihnen auch bei der Ermittlung und Dokumentation, damit Sie Ihrer Pflichten als Arbeitgeber bestmöglich nachkommen können.


Selbstverständlich stehen wir Ihnen nach dem Erstellen Ihrer Gefährdungsbeurteilung auch beiseite, wenn es darum geht, das Arbeiten mit Gefahrstoffen in Zukunft noch sicherer zu machen.

 

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Bereich Gefährdungsbeurteilung benötigen?


Gerne beraten wir Sie im Vorfeld, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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