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Wir die passenden
Antworten.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
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Mindestalter 18 Jahre
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fachkundige Personen / abgeschlossene technische Berufsausbildung (od. vergleichbare Qualifikation
-Auszug aus dem DGUV Grundsatz 313-002-
Für die Auswahl der Fachkundigen zum Freimessen ergeben sich somit folgende Kriterien:
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eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder ein abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Qualifikationsnachweise
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Kenntnisse über die Eigenschaften der zu messenden Stoffe und die damit verbundenen Gefährdungen
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Kenntnisse über die betrieblichen Verhältnisse geistige und charakterliche Eignung
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körperliche Eignung, sofern dies für das Messverfahren zutreffend ist. Wir empfehlen die arbeitsmedizinische Voruntersuchung G 41. Während dieser Schulung kommt es zu körperlichen und physischen Belastungen - die Schulungsteilnehmer sollten eine entsprechende Eignung mitbringen.
Auszug der Schulungsinhalte (gem. DGUV Grundsatz 313-002):
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Rechtliche Einblicke / Gesetzliche Grundlagen
Regelwerke, Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“, TRGS 401 „Gefährdungen durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“, TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“, TRGS 507 „Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern“, TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, DGUV Regel 103-003 und 103-004 „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“, DGUV Regel 113-001 „Explosionsschutzregeln, Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung“, DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume: Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“, DGUV Information 213-056 „Gas-warneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff, Einsatz und Betrieb“, DGUV Information 213-057 „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Einsatz und Betrieb“,
BG RCI Merkblatt A 006 „Verantwortung im Arbeitsschutz“
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Grundlagen zu Gefahrstoffen
Wirkung und Eigenschaften der Gefahrstoffe (toxische, thermische, physikalische Eigenschaften),
Arbeitsplatzgrenzwerte, explosionstechnische Kennzahlen (Explosionsgrenzen, Zünd-temperaturen), Wirkung von Stickgasen und Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss.
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Gasmesstechnik
Messverfahren allgemein (kontinuierliche und diskontinuierliche Verfahren), Funktionsweise von: Prüfröhrchen-Messsystemen, tragbaren Gaswarngeräten bzw. den eingesetzten Sensortypen, Fehlermöglichkeiten, Verwendung von Sonden und Ansaugschläuchen, Sichtkontrolle, Anzeigetest, Laboranalytik
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Messtaktik
Auswahl der Messverfahren, Auswahl des Messortes, Auswahl der Messdauer/Intensität, Reihenfolge der Messungen, Anordnung von Gaswarngeräten für die kontinuierliche Überwachung eines Behältereinstiegs
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Praktische Übungen:
Umgang mit den Geräten/Verfahren, Sichtkontrolle und Anzeigetest, Frischluftabgleich, Kalibrierung, Beispielmessungen
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Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung
Über den Nachweis der Fachkunde wird nach erfolgreicher Teilnahme vom Lehrgangsträger/Unternehmen eine Bescheinigung ausgehändigt
DGUV Grundsatz 313-002
Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen
zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004

DGUV Grundsatz 313-002 Auswahl, Ausbildung und Beauftragung
von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004
DGUV-Regel 113-004
(DGUV Regel 113-004 als DOWNLOAD),
DGUV-Grundsatz 313-002
(DGUV Grundsatz 313-002 als DOWNLOAD)
Kursdauer: 1 Tag / ca. 14-16 Unterrichtseinheiten je 45 min.
Sonstige Leistungen:
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Schulungsunterlagen werden bereitgestellt
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Getränke (zu den Pausen)
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Mittagessen
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Schulungs- bzw. Lehrgangsbescheinigung
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PSAgA kann nach Absprache bereitgestellt werden
